News , 0 Kommentare

Ein Räumungsexekutionstitel kann innerhalb von 30 Jahren vollstreckt werden, wenn der Antrag der betreibenden Partei, die zwangsweise Räumung zu bewilligen, rechtzeitig iSd § 575 Abs 2 ZPO gestellt, die Exekution aufgrund dieses Antrags rechtskräftig bewilligt und bisher nicht eingestellt wurde. In einem solchen Fall kann der Exekutionstitel nicht mehr außer Kraft treten; es ist auch

Weiterlesen