Überwälzung der Erhaltungspflicht bei Geschäftsraummiete
News 0 KommentareAußerhalb der in § 3 Abs 2 MRG genannten Arbeiten kann die Erhaltungspflicht nach § 1096 ABGB auch im Anwendungsbereich des MRG durch Vereinbarung auf den Mieter überwälzt werden; Der zwingende Charakter der Erhaltungspflicht des Vermieters, was den Mietgegenstand selbst betrifft, bezieht sich nur auf die ernsten Schäden des Hauses, nicht aber auf jene Aufwendungen,