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Am 13.03.2008 hat der Nationalrat das Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (MILG) beschlossen. Die Justizministerin war bisher verpflichtet, die Richtwerte jedes Jahr im April an die Inflationsentwicklung anzupassen, Basis für die Berechnungen bildete bisher der Dezember-Inflationswert. Das Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (MILG) legt nun fest, dass die durchschnittliche Jahresinflationsrate als Basis der Berechnungen dient. Die Richtwertmieten werden daher ab Mai

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