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Grunderwerbsteuer – Einbeziehung eines „Optionsentgelts“ in die Bemessungsgrundlage Der Begriff der Gegenleistung im GrunderwerbsteuerG ist im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen. Es kommt nicht auf die äußere Form der Verträge an, sondern auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt. Steht die Leistung des Erwerbers in einem unmittelbaren, tatsächlichen und wirtschaftlichen oder „inneren“ Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks,

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