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Wird eine Ehe, Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft beendet und übernimmt einer der (ehemaligen) Partner die gemeinsame Liegenschaft, dann sollte natürlich dafür Sorge getragen werden, dass der Liegenschaftserwerb grunderwerbsteuerlich begünstigt erfolgt. Dies ist u.a. möglich bei der Übertragung einer Liegenschaft an den Ehegatten oder eingetragenen Partner während aufrechter Ehe (Partnerschaft) oder im Zusammenhang mit der Auflösung der

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