Nutzflächenrelevanz von Kellerräumen
News 0 KommentareGem § 17 Abs 2 zweiter Satz MRG sind Kellerräume nur dann nicht nutzflächenrelevant, wenn sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind, wobei auch eine Eignung für geschäftliche Lagerzwecke genügt. Ob eine solche Eignung besteht, ist weder nach der subjektiven Absicht der Vertragsteile noch nach der tatsächlichen Verwendung, sondern nach dem