Von Miteigentümern vergebene Mietverträge
News 0 KommentareEin Mietvertrag bedarf als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung iSd § 833 ABGB der Zustimmung der Mehrheit. Ein vom Hälfte- oder Miteigentümer ohne Bevollmächtigung durch die Eigentümergemeinschaft abgeschlossener Mietvertrag bindet die übrigen Teilhaber daher nur, wenn sie nachträglich ausdrücklich oder konkludent zugestimmt haben. Nach stRsp kann im Fall des Fehlens einer Gebrauchsordnung jeder Miteigentümer die Sache