Sanierungsmöglichkeit des Vermieters nach Anzeige der Unbrauchbarkeit
News 0 KommentareGesetzestext: § 15a wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 entfällt in der Z 4 die Wendung „und auch nicht innerhalb angemessener Frist nach Anzeige durch den Mieter vom Vermieter brauchbar gemacht wird“; b) dem Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: „Ist im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags die Wohnung oder ein Ausstattungsmerkmal nicht