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Zur „erweiterten Sachverständigenhaftung“: Erstellt ein SV für Verkäufer mit dem Wissen ein Gutachten, dass die Käufer den Kauf von der Unbeachtlichkeit eines Schadens (hier: Wasserschadens) abhängig machen, dann sind auch die Käufer in den Schutzbereich einbezogen, so dass grundsätzlich eine Haftung des SV auch den Käufern gegenüber zu bejahen ist. Deren schutzwürdiges Interesse wird auch

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