Zulässigkeit der Tierhaltung in Mietwohnungen
News 0 KommentareDas Halten von üblichen Haustieren, also insb von Hunden und Katzen, ist regelmäßig erlaubt, wenn der Mietvertrag keine Regelung der Tierhaltung enthält. Die vertragliche Vereinbarung, dass Tierhaltung ohne schriftliche Vereinbarung unzulässig ist, ist – jedenfalls bei Formulierung durch den Vermieter – dahingehend auszulegen, dass der Vermieter seine Zustimmung nur aus triftigen Gründen verweigern kann, da