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Maßgeblicher Zeitpunkt des dringenden Wohnbedürfnisses: Eine Erklärung, den Vertrag nicht fortsetzen zu wollen, muss innerhalb der 14-Tage-Frist des § 14 Abs 2 MRG abgegeben werden, widrigenfalls sie nicht mehr geeignet ist, einen Eintritt iSd § 14 Abs 2 MRG zu hindern. Für die Beurteilung eines dringenden Wohnbedürfnisses und eines gemeinsamen Haushalts ist die Lage im

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