Verpflichtung zum Ausmalden der Wohnung
News 0 KommentareJegliche Leistung des Mieters, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Bestandvertrag steht, ist bei der Gebührenberechnung zu berücksichtigen. Dies gilt daher für über § 1109 ABGB hinausgehende Verpflichtungen, wie der Verpflichtung zur Zurückstellung der Bestandsache neu ausgemalt oder aber auch der Verpflichtung zum Abschluss des Wärmeenergiebezugsvertrags, um in den Genuss des Gebrauchsrechts an der Bestandsache