Neues zur Hausverlosung
News 0 KommentareGemeinsame Stellungnahme des BMF und BMJ zu Hausverlosungen: Auf Grund zahlreicher offener Fragen zur Hausverlosung haben BMF und BMJ eine gemeinsame Stellungnahme zu den Hausverlosungen ausgearbeitet. Das Wichtigste in Kürze: Ein Veräußerungsvorgang eines einzelnen Objektes durch Verlosung ist durch eine Privatperson glücksspielrechtlich zulässig. Hilfstätigkeiten für Privatpersonen durch Unternehmer (zB Notar, Rechtsanwalt, Webdesigner für private Homepage