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Die Überwälzung der Kosten der Vertragserrichtung auf Mieter kann eine verbotene Ablöse sein. Wird dem Mieter ein vom Vermieter oder dessen Rechtsanwalt verfasster schriftlicher Mietvertrag ausgehändigt, so kann der Mieter die Vertragserrichtungskosten mangels Gegenleistung als verbotene Ablöse (§ 27 MRG) zurückfordern. Wird der Vertragserrichter von Vermieter und Mieter gemeinsam beauftragt und bezahlt der Mieter die

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Die Überwälzung der Kosten der Vertragserrichtung auf Mieter kann eine verbotene Ablöse sein. Wird dem Mieter ein vom Vermieter oder dessen Rechtsanwalt verfasster schriftlicher Mietvertrag ausgehändigt, so kann der Mieter die Vertragserrichtungskosten mangels Gegenleistung als verbotene Ablöse (§ 27 MRG) zurückfordern. Wird der Vertragserrichter von Vermieter und Mieter gemeinsam beauftragt und bezahlt der Mieter die

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