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Ausweisung bloß einer Gesamtsumme löst die Präklusivfrist des § 18 Abs 3 WGG nicht aus: Ein dem Kaufvertrag beigeschlossenes Beiblatt, das lediglich eine Gesamtsumme ausweist, erfüllt den Rechnungslegungsanspruch des Käufers einer GBV jedenfalls nicht, so dass hiedurch die Frist gem § 18 Abs 3 WGG nicht zu laufen beginnt und auch eine Überprüfung der lukrierten

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