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Am 12.03.2009 hat der Nationalrat die WRN 2009 beschlossen. Geregelt werden v.a. die Kaution im Mietrecht, die Kosten des Energieausweises und die Verschiebung der Erhöhung der Richtwerte. Die Änderungen treten am 01.04.2009 in Kraft, Teile rückwirkend mit 01.01.2009. Die Novelle bringt folgende Änderungen: ÄNDERUNGEN DES MRG Gesetzliche Regelung der Kaution, fruchtbringende Veranlagung: Mit dem neuen

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Geplante Neuerungen im MRG: Das Justizministerium hat den Entwurf einer Wohnrechtsnovelle 2005 zur Begutachtung ausgesendet. Hier eine Übersicht über die geplanten Änderungen (In der Folge alle Zitate aus den Erläuterungen). „Im Mietrecht, das einer grundlegenden Neuordnung noch entgegensieht, zeigen sich in einigen Punkten Schieflagen in der Interessenbalance zwischen dem Vermieter und dem Mieter.“ Geplante Neuerungen

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Geplante Neuerungen im MRG: Das Justizministerium hat den Entwurf einer Wohnrechtsnovelle 2005 zur Begutachtung ausgesendet. Hier eine Übersicht über die geplanten Änderungen (In der Folge alle Zitate aus den Erläuterungen). „Im Mietrecht, das einer grundlegenden Neuordnung noch entgegensieht, zeigen sich in einigen Punkten Schieflagen in der Interessenbalance zwischen dem Vermieter und dem Mieter.“ Geplante Neuerungen

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Die geplante Einführung einer „Seniorenwohnung“ Durch die geplante Wohnrechtsnovelle soll dem umfangreichen Katalog von Bestandobjekten des MRG ein weiteres Objekt, die „Seniorenwohnung“, angeschlossen werden. Damit will der Gesetzgeber auf die demografische Entwicklung reagieren und neben den im Heimvertragsgesetz geregelten Fällen eine weitere Form des „Wohnens im Alter“ rechtlich erfassen, nämlich das Wohnen von „Senioren“ (nach

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Die geplante Einführung einer „Seniorenwohnung“ Durch die geplante Wohnrechtsnovelle soll dem umfangreichen Katalog von Bestandobjekten des MRG ein weiteres Objekt, die „Seniorenwohnung“, angeschlossen werden. Damit will der Gesetzgeber auf die demografische Entwicklung reagieren und neben den im Heimvertragsgesetz geregelten Fällen eine weitere Form des „Wohnens im Alter“ rechtlich erfassen, nämlich das Wohnen von „Senioren“ (nach

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