Übertragung eines Anwartschaftsrechtes auf Wohnungseigentum

Übertragung eines Anwartschaftsrechtes auf Wohnungseigentum

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Ist das eine vermögenswerte Leistung des Vormieters? Von einer vermögenswerten Leistung des Vormieters an den Nachmieter kann nur dann gesprochen werden, wenn er dem Nachmieter eine rechtlich abgesicherte Position auf den kostengünstigen Erwerb von WE verschafft.

Ein Anwartschaftsrecht auf den Erwerb von WE an einer vorerst nur gemieteten Wohnung setzt nicht unbedingt eine zahlenmäßig bestimmte Vereinbarung der vom Mieter bei der Annahme des diesbezüglichen Angebots zu erbringenden Leistung voraus. Es genügt vielmehr die Bestimmbarkeit der vom WE-Anwärter zu erbringenden Leistungen, wie dies die analogiefähige Bestimmung des § 1054 ABGB für Kaufverträge vorsieht.

OGH 9. 11. 2004, 5 Ob 219/04 y