
Unterlassungsanspruch des Mieters einer Wohnung
News 0 KommentareAuch dem Mieter einer Wohnung steht ein Unterlassungsanspruch gegen einen störenden Nachbarmieter zu; dem bloßen Prekaristen hingegen kommt ein solches Recht ebenso wenig zu, wie etwa der Ehegattin des Mieters.
Bezahlt der Mieter seinen Eltern für die Benützung der Wohnung nur die laufenden Kosten, gilt es zu klären, ob durch diese Zahlung eine einem Entgelt vergleichbare Gegenleistung erbracht wird, die eine Einstufung als Mietverhältnis rechtfertigt.
Maßgebend ist dabei das für diese Wohnung zu entrichtende Entgelt, wobei es für die Beurteilung (Relation von 1/10) darauf ankommt, ob das Objekt dem MRG zur Gänze (= Abstellen auf den gesetzlich zulässigen Zins) bzw nur teilweise oder gar nicht unterliegt (= Abstellen auf den freien Zins).
§§ 364, 523 ABGB
OGH 26. 11. 2007, 6 Ob 227/07 m