Verbotene Untervermietung

Verbotene Untervermietung

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Angemessenes Entgelt für den Vermieter: Der Bestandnehmer zieht aus einer nicht gestatteten Untervermietung Gewinn, der Bestandgeber ärgert sich. Was kann er tun?

Eine der Möglichkeiten ist, seinen Verwendungsanspruch gegenüber dem Bestandnehmer geltend zu machen. Dieser besteht in der Ersparnis jener Aufwändungen, die der bereicherte Bestandnehmer für den Vorteil hätte aufwänden müssen. Diese Aufwändung ist im konkreten Fall das angemessene Entgelt, das für den Verzicht auf die relevanten Kündigungsgründe sonst vereinbart worden wäre (gem. § 27 Abs 2 lit b MRG maximal der Hauptmietzins des Bestandnehmers für 10 Jahre).