Vereinbarung ausländischen Rechts im Bestandrecht

Vereinbarung ausländischen Rechts im Bestandrecht

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Eine solche Vereinbarung ist zulässig, aber der Kündigungsschutz kann so nicht unterlaufen werden.
Eine Vereinbarung, wonach bei einem in Österreich geschlossenen Bestandvertrag ausländisches Recht (hier: Schweizer Recht) anzuwenden ist, ist wirksam, soweit damit nicht die Bestimmungen des Mieterschutzes unterlaufen werden. Demnach können damit die Kündigungsbeschränkungen des § 30 MRG nicht umgangen werden, wohl aber scheidet eine Anhebung nach § 12 a MRG aus.

Zu prüfen wäre aber eine Anhebungsmöglichkeit nach ausländischem Recht (hier: Schweizer Recht), was aber ein entsprechendes Vorbringen voraussetzen würde.

OGH 21.06.2005, 5 Ob 125/05 a