Vereinbarung der Ersatzpflicht für den erlassenen USt-Betrag
News 0 KommentareEine Vereinbarung, wonach der Mieter vorerst den auf die Umsatzsteuer entfallenden Betrag nicht zu bezahlen hat, zugleich aber vereinbart wird, dass der Mieter der Vermieterin die durch den Wegfall des Vorsteuerabzugs verbundenen Nachteile zu ersetzen hat, soweit sie den „erlassenen“ Umsatzsteuerbetrag nicht übersteigen, ist auch im Bereich des MRG zulässig und wirksam.
Mangels anders lautender Vereinbarung ist dabei die Berechnung in Bezug auf ein Kalenderjahr zu vollziehen.
§ 15 Abs 2 MRG; § 6 UstG
OGH 29. 1. 2010, 1 Ob 233/09 k