Verzicht auf Wertsicherung
News 0 KommentareAus der unbeanstandeten Entgegennahme der Mietzinse in der ursprünglichen Höhe durch mehr als fünf Jahre kann für sich allein kein schlüssiger Verzicht auf rückständige Wertsicherungsbeträge abgeleitet werden.
OGH 27. 5. 2008, 10 Ob 52/08g