Voraussetzungen für die Bestellung eines vorläufigen Verwalters
News 0 KommentareFür die Bestellung eines vorläufigen Verwalters durch einen WEer müssen – abgesehen vom Nachweis einer konkreten Dringlichkeit – die Untunlichkeit der Selbstverwaltung behauptet und dargelegt werden.
OGH 24.6.2008, 5Ob 129/08 v