Voraussetzungen für die Bestellung eines vorläufigen Verwalters

Voraussetzungen für die Bestellung eines vorläufigen Verwalters

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Für die Bestellung eines vorläufigen Verwalters durch einen WEer müssen – abgesehen vom Nachweis einer konkreten Dringlichkeit – die Untunlichkeit der Selbstverwaltung behauptet und dargelegt werden.

OGH 24.6.2008, 5Ob 129/08 v