Weitergaberecht und Vertragsauslegung
News 0 KommentareMachtwechsel vom Weitergaberecht begünstigt?
Wird nach dem 1.3. 1994 in einem Mietvertrag vereinbart, dass dem Mieter das Recht zur Namhaftmachung eines Nachfolgemieters zu gleichen Bedingungen zusteht, wobei dieses Recht mit einmaliger Ausnützung erlischt und nicht auf den Nachfolgemieter überbunden werden kann und
ist weiters eine Weitergabe an andere juristische Personen, an denen die derzeitige Mietergesellschaft oder deren Gesellschafter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mehrheitlich beteiligt sind, zulässig , sofern sich dadurch die im Mietgegenstand ausgeführte Geschäftstätigkeit nicht ändert, so dass in diesem Fall keine Mietzinserhöhung stattfindet und die Vermieter auf die Anwendung des § 12a MRG verzichten,
so ist davon auszugehen, dass mangels gegenteiliger Anhaltspunkte auch ein Machtwechsel vom Weitergaberecht begünstigt ist.
§ 12a MRG
OGH 9. 6. 2009, 5 Ob 93/09 a