Wert der Liegenschaft als Maßstab für Erhaltungsarbeit

Wert der Liegenschaft als Maßstab für Erhaltungsarbeit

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Für die Wirtschaftlichkeit einer begehrten Erhaltungsarbeiten kommt es nicht (alleine) darauf an, ob die zur Finanzierung der Erhaltungsarbeiten erforderlichen Kreditraten aus dem Mietzins finanziert werden können, ebenso wenig auf das Alter oder den Zeitwert des Hauses.

Vielmehr ist es auch maßgebend, ob die Kosten der Erhaltungsarbeiten im (voraussichtlichen) Wert des wiederinstandgesetzten Hauses Deckung oder zumindest weitgehend Deckung finden.

Dafür sind Feststellungen über den dzt Verkehrswert der Liegenschaft unter Bedachtnahme auf das Bestandrecht des Mieters sowie dessen allfällige Veränderung nach Durchführung der Erhaltungsarbeiten erforderlich.

Erst danach wird in einem Vergleich des allfälligen Wertzuwachses der Liegenschaft mit dem erforderlichen Sanierungsaufwand die allein maßgebende Wirtschaftlichkeit der begehrten Erhaltungsarbeiten abschließend beurteilt werden können.

§ 1096 ABGB
OGH 18. 11. 2008, 4 Ob 196/08 i