Wohnungseigentum: Rücklage, Aufwendungen
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Die Rücklage ist eine finanzielle Vorsorge der Wohnungseigentümer für größere Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten. Die Rücklage ist in angemessener Höhe zu bilden.
Aufwendungen:
Aufwendungen auf die Liegenschaft, etwa Betriebskosten (Wasser, Rauchfangkehrung, Müllabfuhr) etc. sind von den Miteigentümer in der Regel nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu tragen.
Abweichende Vereinbarungen, etwa die Verteilung nach Wohnnutzflächen, sind zulässig.
Aufwendungen für Einrichtungen, die nur einzelnen Miteigentümern zugute kommen (etwa ein nicht von allen genutzter Lift), sind von den Nutzern zu tragen.
Daneben ist noch eine verbrauchabhängige Abrechnung von Aufwendungen möglich.