Zahlungspflicht Untermieter nach Beendigung Hauptmietverhältnis

Zahlungspflicht Untermieter nach Beendigung Hauptmietverhältnis

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Ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Hauptmietverhältnisses besteht ein Bereicherungsanspruch des Eigentümers gegen den ab diesem Zeitpunkt titellos benützenden Untermieter.

Dabei richtet sich die Höhe des Benützungsentgeltes nicht nach dem bisher vom Hauptmieter bezahlten Mietzins, sondern dem bei Neuvermietung zulässigen Zins.

OGH 12. 10. 2006, 6 Ob 212/06 d