Eigentümerpartnerschaft
News 0 KommentarePfandrechtliche Belastung: Das gemeinsame Wohnungseigentum von Eigentümerpartnern kann nur gemeinsam belastet werden. Auch das Recht, die Löschung einer Zwischeneintragung hinsichtlich der Belastung der Liegenschaft zu verlangen, steht nur beiden Eigentümerpartnern gemeinsam zu, wobei die Voraussetzungen der Löschung der Zwischeneintragung bei sämtlichen Eigentümerpartnern vorliegen müssen. Eine Teillöschung einer Zwischeneintragung kommt nicht in Betracht. OGH 30. 5.