Betriebsanlage und WEG
News 0 KommentareMit Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit wurde der Betreiberin einer „Arkadentankstelle“, einer in einer Wohnungseigentumsanlage eingebetteten Tankstelle, u.a. folgende Auflage gemäß § 79 GewO 1994 vorgeschrieben: „Die offenen Verbindungen zwischen Tankstellenbereich und Müll- sowie Boilerraum des Wohnhauses sind brandbeständig zu verschließen. Eine mechanische Lüftungsanlage für den Müllraum und den Boilerraum ist zu installieren.