COVID-19: Öffnung von Handelsbetrieben ab dem 14.04.2020 – wie ist das genau geregelt?
News 0 KommentareDie Verordnung des Gesundheitsministeriums betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 trifft im Detail folgende Regelungen: Grundsatz: Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels ist untersagt (siehe § 1 der Verordnung). Ausnahme: Geschäfte bis 400 m2 (siehe § 2 Abs 4 der Verordnung): Das Betretungsverbot gem. § 1 gilt unbeschadet Abs. 1 nicht für