Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft

Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft

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Formalmängel – Frist bei Anfechtung gemäß § 29 WEG
Gem. § 24 Abs 6 WEG 2002 kann jeder Wohnungseigentümer innerhalb eines Monats ab Anschlag eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft mit einem gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richtenden Antrag verlangen, dass die Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses wegen formeller Mängel, Gesetzwidrigkeit oder Fehlens der erforderlichen Mehrheit gerichtlich festgestellt wird.

Diese Regelung gilt sowohl für Beschlüsse über Maßnahmen der ordentlichen als auch der außerordentlichen Verwaltung.

Die unrichtige Zählung der Stimmen etwa wegen unzutreffender Zuordnung zu bestimmten Abstimmungseinheiten stellen einen Mangel iSd § 24 Abs 6 WEG dar, welcher nach der eindeutigen Gesetzeslage nur binnen Monatsfrist geltend gemacht werden kann, auch wenn noch eine Anfechtung gestützt auf § 29 Abs 1 WEG erfolgt.

OGH 30. 8. 2005, 5 Ob 183/05 f