Benützungsentgelt bei Verbleib in Teilen des Objekts
News 0 KommentareDie Höhe des angemessenen Benützungsentgelts entspricht im Regelfall dem bisher vereinbarten oder einem sonst angemessenen Bestandzins.
Wird ein Teil der Lagerfläche durch eine Maschine blockiert, die eine Vermietung der verbleibenden Restfläche als äußerst unwahrscheinlich erscheinen lässt, ist der Anspruch von der gesamten Fläche zu berechnen.
§ 1109 ABGB
OGH 9. 12. 2008, 5 Ob 168/08 d