Streitigkeiten und Ausschluss eines Miteigentümers
News 0 KommentareStreitigkeiten der Miteigentümer untereinander:
Treten unter den Miteigentümern Streitigkeiten auf, die aussergerichtlich nicht mehr zu bereinigen sind, so kann das Gericht angerufen werden.
Je nach Klagsanspruch kann das Verfahren in einem „streitigen“ oder „ausserstreitigen“ Verfahren durchgeführt werden.
Ausschluss von Miteigentümern:
Bei groben Pflichtverletzungen, nachteiligem Gebrauch des WE-Objektes und unleidlichem Verhalten kann ein Miteigentümer in einem Gerichtsverfahren ausgeschlossen werden.
Dies kommt aber praktisch sehr selten vor.