News , 0 Kommentare

§ 1170b ABGB (in Kraft seit 1.1.2007) Mit Inkrafttreten des Handelsrechtsänderungsgesetzes tritt auch eine neue Bestimmung des ABGB in Kraft, der § 1170b zur „Sicherstellung bei Bauverträgen“. Damit wird in Anlehnung an die „Bauhandwerkersicherung“ des § 648a BGB eine gesetzliche Regelung zur Verminderung der Insolvenzrisiken im Bau- und im Baunebengewerbe geschaffen. Ein Bauunternehmer, auf den

Weiterlesen