Umlaufbeschluss – Beschlussfassung in Hausversammlungen
News 0 KommentareEin Recht zur Äußerung kann bei einem Umlaufbeschluss nur angenommen werden, wenn in der Verständigung über die geplante Maßnahme (hier: Lifterrichtung) eine nähere Darstellung der geplanten Baumaßnahmen erfolgt. Nur dann kann ein Minderheitseigentümer entscheiden, ob er seine sich aus §834 und §835 ABGB ableitenden Rechte wahrnimmt oder nicht. Im Unterschied zu einer Ladung zu einer