Entzug von Licht oder Luft
News 0 KommentareDie Beklagte ist Eigentümerin einer Liegenschaft mit einer Fläche von ca 10 000 m2. Die Außengrenzen dieses Grundstückes wurden seit 1950 nach und nach mit Bäumen und Sträuchern als Sichtschutz bepflanzt. Es wurden auch Pappeln gepflanzt, die heute bis zu 30 m hoch sind. Dieses Grundstück ist durch eine Straße und einen Feldweg von den