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Die Gültigkeit eines von der unter Sachwalterschaft stehenden Person allein geschlossenen Mietvertrags (als Mieter) bedarf jedenfalls der Einwilligung des Sachwalters, allenfalls – wenn es sich um eine über den ordentlichen Wirtschaftsbetrieb hinausgehende Vermögensangelegenheit handelt – auch noch einer Genehmigung durch das Gericht. Im Fall der Ablehnung der Einwilligung durch den Sachwalter ist eine Genehmigung des

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