Angehender Unternehmer – Mietzinsüberprüfung

Angehender Unternehmer – Mietzinsüberprüfung

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Ein Mietvertragsabschluss, der ein Gründungsgeschäft eines angehenden Unternehmers ist, erlaubt (innerhalb der Präklusivfrist des § 16 Abs 8 Satz 2 MRG, d.h. innerhalb von drei Jahren ab der Mietzinsvereinbarung) eine Mietzinsüberprüfung auch ohne unverzügliche Rüge.

OGH 15. 3. 2005, 5 Ob 48/05 b