Aussonderungsrecht des Eigentümerpartners im Konkurs

Aussonderungsrecht des Eigentümerpartners im Konkurs

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Die bisher vorgesehene Regelung über die Exszindierungsklage eines Eigentümerpartners bei Exekutionen gegen den anderen wird durch eine entsprechende Anordnung über ein Aussonderungsrecht des Eigentümerpartners im Konkurs des anderen ergänzt.

Auch hier ist allerdings Voraussetzung für die Begünstigung des Partners, dass ihm das gemeinsame Wohnungseigentumsobjekt zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses dient.