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Die bisher vorgesehene Regelung über die Exszindierungsklage eines Eigentümerpartners bei Exekutionen gegen den anderen wird durch eine entsprechende Anordnung über ein Aussonderungsrecht des Eigentümerpartners im Konkurs des anderen ergänzt. Auch hier ist allerdings Voraussetzung für die Begünstigung des Partners, dass ihm das gemeinsame Wohnungseigentumsobjekt zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses dient.

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Automatische Auflösung des Mietvertrags? Wird die Konkurseröffnung mangels Masse abgewiesen und eine Gesellschaft infolge Vermögenslosigkeit gelöscht, so liegt es grundsätzlich an der dennoch Vermögen Behauptenden, dies nachzuweisen. Gelingt dies nicht, hat es bei der Vermutung der Vermögenslosigkeit zu bleiben, die die Vollbeendigung der gelöschten Mieterin und als deren Rechtsfolge die Beendigung des Mietvertrags zum Zeitpunkt

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