Bereicherungsanspruch gegen den redlichen aber titellosen Benützer
News 0 KommentareAuch gegen redliche aber titellose Benützer (auch vermeintliche Mieter) besteht ein Bereicherungsansprüchen, wobei die Höhe des zu leistenden Ersatzes von der Redlichkeit oder Unredlichkeit des Bereicherten abhängt.
Der redliche Benützer hat den Vorteil zu vergüten, der ihm nach seinen subjektiven Verhältnissen entstanden ist. Dieser Vorteil orientiert sich idR am gewöhnlichen Benützungsentgelt, der aber zugleich die Obergrenze des Ersatzes bildet.
§§ 1041, 1109 ABGB
OGH 27. 5. 2009, 2 Ob 299/09 t