Beschränkung der Anzahl der Stellplätze im Teilungsstreit

Beschränkung der Anzahl der Stellplätze im Teilungsstreit

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Die gesetzliche Regelung des § 5 Abs 2 WEG 2002 verbietet nach ihrem Wortlaut den Erwerb des WE an einem Kfz-Abstellplatz innerhalb von drei Jahren nach Begründung von WE an der Liegenschaft in zwei Fällen.

Mit Erwerb ist an sich die konstitutive Begründung von WE durch die Eintragung im Grundbuch gemeint.

Der abgeleitete Erwerb unterliegt hingegen keinen
Beschränkungen.

Was für die Zulässigkeit des modus gilt, hat genauso für die Zulässigkeit des
Titels, hier die Begründung von WE durch das Teilungsurteil, zu gelten. Die Beschränkungen des § 5 Abs 2 WEG sind daher auch schon bei der Begründung von WE zu beachten.

§§ 3, 5 WEG
OGH 26. 8. 2008, 5 Ob 151/08 d