Flächenmiete
News 0 KommentareLagerung von Schrott -Relevanz von Nebengebäuden: Bei Vermietung von (nicht kündigungsgeschützten) Freiflächen samt bestehender oder erst zu errichtender Räumlichkeiten ist das funktionelle Verhältnis der Räume zu den Freilandflächen ein wesentliches Kriterium für die Beurteilung der Gesamtanlage als eine Geschäftsräumlichkeit iSd § 1 Abs 1MRG.
Das Verhältnis von bebauter zu unbebauter Fläche ist zwar nicht alleiniges, aber doch zu beachtendes Kriterium.
OGH 12. 10. 2006, 6 Ob 82/05 k