Geltendmachung rückständiger Betriebskosten
News 0 KommentareVerfahrensart im Miteigentum:
Das Begehren auf Geltendmachung rückständiger Betriebskosten gegen einen vermeintlich säumigen Miteigentümer ist § 838a ABGB zu unterstellen und daher im Außerstreitverfahren zu behandeln; ob der Verwalter oder die einzelnen Miteigentümer klagslegitimiert sind, spielt für die Verfahrensart keine Rolle, sondern ist die Aktivlegitimation ebenso wie Richtigkeit der Abrechnung und die Schlüssigkeit des Begehrens im Außerstreitverfahren zu klären.
§ 838a ABGB
OGH 25. 8. 2011, 5 Ob 40/11k, 5 Ob 51/11b