Verkehrssicherungspflicht beim Garagenzugang
News 0 KommentareAusreichende Beleuchtung erforderlich: Dem Mieter gegenüber besteht eine mietvertragliche Nebenleistungspflicht des Hauseigentümers darin, den Zugang zu einem vermieteten Objekt (hier Tiefgaragenstellplatz) während der gesamten Bestandzeit in sicherem Zustand zu erhalten. E
rleidet der Mieter durch die mangelhafte Beschaffenheit des Zugangs einen Schaden, ist ihm der Vermieter ersatzpflichtig, sofern er nicht nachweisen kann, dass ihn an der Nichterfüllung seiner Erhaltungspflicht kein Verschulden trifft (§ 1298 ABGB).
Von seiner vertraglichen Haftung kann sich der Vermieter nur befreien, wenn er nachweist, dass der gefährliche Zustand für ihn nicht erkennbar ist oder mit zumutbaren Maßnahmen nicht zu entschärfen war; dies trifft für eine mangelnde Beleuchtungssituation jedenfalls nicht zu, da insb vom Errichter und Vermieter von Wohnungen in einer Wohnanlage verlangt werden kann, dass der Zugangsbereich zu einem Stiegenabgang in die Tiefgarage, die von den Mietern regelmäßig aufgesucht wird, ausreichend ausgeleuchtet wird.
§§ 1096, 1295ff ABGB
OGH 30.8.2011, 10 Ob 50/11t