Investitionen des Untermieters
News 0 KommentareEin relativ häufiger Fall, der aber oft für Verwirrung sorgt. Der Untermieter investiert in die Wohnung, der Hauptmieter kündigt den Mietvertrag und der Untermieter muss ebenfalls weichen.
Hat der Untermieter Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen und gegen wen soll er sie geltend machen?
Der OGH zeigt eine klare Antwort auf (z.B. OGH 9.11.1999, 5 Ob 287/99p).
Der Hauptmieter kann vom Vermieter Ersatz nach § 10 MRG verlangen, auch wenn die Investitionen vom Untermieter getätigt wurden. Hat der Hauptmieter daran kein Interesse, so kann er seine Ansprüche nach § 10 MRG an den Untermieter abtreten und der kann sie im Verfahren nach § 37 MRG geltend machen.
Für investitionswillige Untermieter empfiehlt sich daher eine entsprechende Regelung über die Abtretung der Ansprüche nach § 10 MRG bereits im Untermietvertrag.