Keine Nachforschungspflicht über Benützungen

Keine Nachforschungspflicht über Benützungen

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Den Vermieter trifft keine Nachforschungspflicht, ob eine Wohnung vom Mieter regelmäßig benützt wird; stellt der neue Hausverwalter die mangelnde Benützung fest, kann dem Vermieter nicht vorgeworfen werden, dass dies bereits der ehemalige Verwalter hätte feststellen können.

§ 30 Abs 2 Z 6 MRG
OGH 18. 3. 2009, 7 Ob 22/09 z