Kündigung wegen unwahren Behauptungen

Kündigung wegen unwahren Behauptungen

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Unwahre und die Interessen des Vermieters grob beeinträchtigende Tatsachenbehauptungen rechtfertigten die Auflösung des Mietverhältnisses wegen unleidlichen Verhaltens.

Dies gilt auch bei einer psychischen Erkrankung, die keinen Freibrief für unleidliches Verhalten darstellt.

§ 30 Abs 2 Z 3 MRG; § 1118 ABGB
OGH 22. 7. 2009, 3 Ob 136/09 k