Mietzinsminderung im Einkaufszentrum

Mietzinsminderung im Einkaufszentrum

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Bei einem Bestandvertrag in einem Einkaufszentrum können umfangreiche Leerstehungen Anlass für eine Mietzinsreduktion sein, dies gilt auch für sog „multifunktionale Zentren“.

Auch wenn es keine ausdrücklichen Zusagen des Bestandgebers über Branchenmix und Kundenfrequenz gab, können die nahe liegenden Vorteile eines Einkaufszentrums Geschäftsgrundlage des Bestandvertrags gewesen sein, sodass eine Änderung der Verhältnisse sowohl zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung als auch zu einer Mietzinsreduktion berechtigen kann, wobei die Frage der ao Kündigungsmöglichkeit gem § 1117 ABGB einerseits und der Bestandzinsminderung andererseits auseinander fallen können.

Jedenfalls aber fällt es in die Sphäre des Bestandgebers, dafür zu sorgen, dass alle Objekte im Gebäude in Bestand gegeben werden.

Keineswegs darf der Schluss gezogen werden, dass es generell und ohne Rücksicht auf die Besonderheiten des Einzelfalls auf den angeführten Prozentsatz der Leerstehungen ankommt (hier wurde verneint, das mehr als 50% leer stehen müssen)