Räumungsklage gegen ehemaligen Lebensgefährten trotz Kind

Räumungsklage gegen ehemaligen Lebensgefährten trotz Kind

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Nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft kann der Lebensgefährte, der Eigentümer eines Hauses (oder Mieter einer Wohnung) ist, vom anderen die Räumung verlangen. Grenzen setzt nur das Schikaneverbot.

Der grundsätzlich bestehende Naturalunteraltsanspruch des Kindes geht nicht so weit, dass es nach Auflösung der Lebensgemeinschaft einen Anspruch auf Weiterbenützung der Wohnung des nicht obsorgeberechtigten Elternteils hat, die einem Räumungsbegehren gegen den Obsorgeberechtigten entgegenstehen würden.

§ 1118 ABGB
OGH 19. 11. 2008, 3 Ob 202/08 i